Wehrführung
Feuerwehrkameraden 2019
Wehrführer Florian Trösch und rechts sein Stellvertreter Michael Drieß.
Florian Trösch übernahm im August 2019 die Wehrführung der FFW Böllenborn.
Matthias Langenberger und Kim Sarter sind als Jugendwarte für den Nachwuchs in unserer Feuerwehr zuständig.
Über die Kontaktseite können Sie uns erreichen.
Von links: Michael Drieß, Pirmin Wendel, Gunter Trösch, Christian Nebert, Matthias Langenberger, Kim Sarter und Florian Trösch.
Die Geschichte der Gemeindefeuerwehr
Folgende geschichtliche Dokumentation wurde bereits im September 2004 zum 125 jährigen Jubiläum der freiwilligen Feuerwehr Böllenborn in einer Festbroschüre veröffentlicht.
Die Voraussetzungen für ein fortschrittliches Feuerlöschwesen im Amtsbezirk Bergzabern schuf erst die Distrikt-Feuerlösch-Ordnung von 1880. Allgemein wurde das Feuerlöschwesen in der Pfalz damals neu geordnet.
In der Zeit zuvor regelten noch weitgehend die ortspolizeilichen Satzungen und noch weiter zurück die Dorfordnungen, die Weistümer, die Bekämpfung von Schadensfeuer. Brandbekämpfung war aber nicht immer eine Pflicht aller Bürger.
Bis zurück in die kurpfälzische Zeit reichen feuerpolizeiliche Verordnungen, die Maßnahmen zur Verhinderung von Schadensfeuer aufzeigen.
Eine strenge Verordnung erließen am 28. September 1791 die Franzosen, die später auch bei uns gültig wurde, mit einer Ergänzung vom September 1807. Eine wichtige Bestimmung von 1791 war, dass künftig keine Häuser mehr mit Stroh gedeckt werden durften. Die Dacheindeckung mit Schiefer oder Ziegeln verfügte am 14. Februar 1821 auch nochmals die bayerische Regierung. Alljährliche zweimalige Kontrollen sämtlicher Feuerstellen und Kamine waren ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Der Ortsvorsteher, ein Kaminfeger und Maurer gingen nun seit 1791 von Anwesen zu Anwesen und richteten besonders ihr Augenmerk auf den Zustand der Kamine.
Zur Verhinderung von Schadensfeuer verbot die Verordnung von 1791 auch für Jedermann das Abschießen von Raketen in den Straßen oder das Werfen von Pulverschwärmer.
Besondere Vorsorgen waren zu treffen bei der Aufbereitung von Flachs und Hanf. Die Röstplätze durften nicht zu nahe beim Dorf angelegt werden. 1832 bemängelte Siebenpfeiffer, dass die Feuerpolizei zwar wohl geordnet sei, aber dem nicht minder wichtigen Teil der eigentlichen Feuerlöschanstalten und dem Verfahren bei Bränden noch zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Die Behörden waren beruhigt, wenn sie davon Kenntnis hatten, welche Löschgeräte in den Gemeinden vorhanden waren. Jeder Bürger hatte einen Feuereimer zu stellen, Leitern und Haken mussten vorhanden sein.
Feuerspritzen waren noch zu teuer. Um 1825 boten verschiedene Firmen in der Pfalz solche an. In der näheren Heimat zum Beispiel der Mechaniskus Johann WilhelmTeutsch aus Edenkoben, oder Ignaz Glück aus Landau bzw. der Fabrikant Chistian Dingler aus Zweibrücken.
Um den armen kleinen Gemeinden etwas zu helfen wurde vorgeschlagen mehrere kleine Gemeinden zu einem Bezirk zu vereinen und für diesen die Feuerlöschgerätschaften gemeinsam anzukaufen.
Böllenborn zählte mit Birkenhördt und Blankenborn zum Bezirk II des Kantons Bergzabern (zum Landcommissariat bzw. Bezirksamt Bergzabern zählte noch der Kanton Annweiler). Im März 1825 wurden im Kanton Bergzabern 10 Feuerspritzen gezählt. Eine davon befand sich im Nachbardorf Dörrenbach und drei in Bergzabern. Feuereimer waren 747 Stück vorhanden, eigentlich zu wenig. Dieser Ausrüstungsstand verbesserte sich in den folgenden Jahrzehnten nur langsam. Mechaniker Fath aus Bergzabern lieferte für Böllenborn 1868 die erste fahrbare Spritze, Feuerlöschmaschine genannt.
Ein besonderes Augenmerk richtete man auf die Brunnen und die neu anzulegenden Feuerlöschteiche, die Wehde wie sie genannt wurden. Im September 1873 bekamen die Gemeinden kostenlos die Druckschrift des Verbandes der pfälzischen freiwilligen Feuerwehren „Anleitung zur Errichtung von Feuerwehren“ zugeleitet.
Im Juli 1875 wurden den Gemeinden für ihre Bürger die Druckschrift „Feuer und Licht“ empfohlen.
Zuvor im Februar 1875 stellte das königliche Bezirksamt Bergzabern fest: Trotz der schon so häufig ergangenen Anregung zur Errichtung von organisierten Feuerwehren findet dieses so überaus nützliche Institut im Bezirksamt Bergzabern sehr langsam Eingang und erfreuen sich bis jetzt (1875) bloß Annweiler, Bergzabern, Klingenmünster, Billigheim, Mühlhofen und Gleiszellen-Gleishorbach geordneter Feuerwehren.
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Feuerlöschwesens war die Gründung des (freiwilligen) Feuerwehr-Bezirks-Verband Bergzabern im März 1877. In diesem Jahr fehlten immer noch in 11 Gemeinden organisierte Löschmannschaften, in 9 Gemeinden waren sie nur auf dem Papier vorhanden. Nur in 7 Gemeinden bestanden zwar freiwillige Wehren doch diese befanden sich in der Auflösung.
Es wurde nun beschlossen die Gemeinden mit gesetzlichen Mitteln zum Aufbau von Gemeindefeuerwehren zu zwingen.
In Birkenhördt zum Beispiel lehnte der Gemeinderat 1875 die Bildung einer Wehr mit der lapidaren Begründung ab: „Die Errichtung einer Feuerwehr erscheint in der Gemeinde Birkenhördt unthunlich“. Man bezog sich auf die bereits genannten orstpolizeilichen Vorschriften, wonach 1866 zum Beispiel sogar die Bürger an 6 Übungen teilnehmen mussten. Da Böllenborn zu dieser Zeit noch zur Bürgermeisterei Birkenhördt zählte dürften hier die Verhältnisse ähnlich gewesen sein.
Nun ging es aber doch rasch aufwärts. 1879 wurden im Bezirk Bergzabern 31 große Feuerspritzen angeschafft.
1880 entstanden im Distrikt (war gleich dem Kanton) Bergzabern 18 Wehren.
Als letzte Gemeindewehr im Distrikt Bergzabern wurde 1881 die zu Schweighofen gebildet. Dieser Wandel zum Guten beruhte einzig auf der im Juli 1880 erlassenen Distrikt-Feuerlösch-Ordnung für den Amtsbezirk Bergzabern.
Die Böllenborner Gemeindefeuerwehr wurde 1879 gegründet.
1882 zählte die Böllenborner Mannschaft 27 Pflichtfeuerwehrleute und 1885 sogar 35 Mann. An neueren Geräten waren in Böllenborn seit 1878 vorhanden:
- eine vierrädrige Feuerspritze
- zwei Handspritzen
- zwei Feuerleitern
- genügend Feuerhaken.
Im März 1881 wurden nochmals, wie bereits 1825, zur gegenseitigen Hilfeleistung Bezirke gebildet. Im Kanton Bergzabern zählte Böllenborn jetzt mit Birkenhördt und Blankenborn zu Bezirk 5.
Die gegenseitige Hilfsanforderung hatte aber ihre Tücken. 1880 brannte es in Birkenhördt. Der Feuerreiter, der aus Böllenborn Hilfen holten sollte, kam aber dort nie an, denn er war unterwegs vom Pferd gestürzt.
Im April 1881 mussten die Bürgermeister und Feuerwehr-Commandanten nochmals ermahnt werden, die für die Spritzen- und Steigermannschaft vorgesehenen Übungen in den Monaten Mai bis November regelmäßig abzuhalten. Und zwar jeweils am ersten Sonntag im Monat, aber in keinem Falle während des sonntäglichen Gottesdienstes.
Zur Aufmunterung nach solchen Übungen spendierte die Gemeinde jeweils einen Umtrunk, der abwechselnd in den zwei Gaststätten stattfand, bzw. in Reisdorf.
Am 7. Oktober 1895 aber wurde es ernst. Die Gebäude vom Anwesen Farschon Sebastian II die nahe bei der Kirche standen, brannten. Nur mit großer Mühe konnte ein Übergreifen des Feuers auf die Kirche verhindert werden.
1900 wurde zur Waldbrandbekämpfung eine besondere Bezirksabteilung gegründet. Nach wenigen Jahren wurde erkannt, dass diese aber nicht die Erwartungen erfüllen konnten. Deshalb wurde um 1904 für Reisdorf eine selbstständige kleine Wehr gebildet.
1900 wurde zur Waldbrandbekämpfung eine besondere Bezirksabteilung gegründet. Nach wenigen Jahren wurde erkannt, dass diese aber nicht die Erwartungen erfüllen konnten. Deshalb wurde um 1904 für Reisdorf eine selbstständige kleine Wehr gebildet.
Mit Gesetzen vom 15.12.1933 und 23.11.1938 wurde das Feuerlöschwesen völlig neu organisiert, der Aufgabenbereich zeitgemäß erweitert. Die moderne Feuerwehr für alle Notfälle des täglichen Lebens war geboren. Im einzelnen wurde damals festgeschrieben:
„Die freiwillige Feuerwehr ist eine technische Hilfspolizeitruppe für Hilfeleistungen bei Notständen aller Art. Sie ist eine gemeindliche Einrichtung. Die Wehr muss mindestens 18 Mann umfassen. In kleinen Gemeinden darf in Ausnahmefällen die Mindestsollstärke mit 14 Mann angenommen werden, bzw. ist die Gemeinde mit anderen Gemeinden zu einem Feuerlöschverband zusammen zu schließen. Das Alter der Feuerwehrleute sollte zwischen 17 und 55 Jahren liegen.“
Besonders gefahrvolle Einsätze hatten die Böllenborner Feuerwehrmänner in den Kriegsjahren 1943 und 1944/45 zu überstehen. Die Feuerlöschgruppe der Gemeinde Böllenborn in der Kreisfeuerwehrbereitschaft 1 musste zum beispielsweise am 6. September 1943 morgens um 3 Uhr zur Bekämpfung von Fliegerangriffsschäden in dem Luftschutzort I.Ordnung Ludwigshafen ausrücken. Per LKW des Sägewerkes Wölfle gelangten die 13 Böllenborner Feuerwehrmänner an ihren Einsatzort. Truppführer war Drieß Heinrich II (geboren 7.06.1899). Die Angehörigen dieser Löschgruppe zählten überwiegend zur Altersklasse zwischen 45 und 50 Jahren.
Weitere zum Teil mehrtägige Einsätze in Ludwigshafen folgten.
An eine Brandbekämpfung im eigenen Dorf während der Beschießung im Dezember 1944 und März 1945 war aus verschiedenen Gründen nicht zu denken (Abwesenheit der Bevölkerung, Ausfall der Wasserversorgung usw.).
Mit dem Landesgesetz vom 11. Mai 1949 über das Brandschutzwesen wurden die Aufgaben der Gemeindefeuerwehren neu umschrieben.
Im §6 heißt es: „Den Feuerwehren obliegt die Verhütung und Bekämpfung von Bränden sowie die Rettung von Menschen und Tieren aus Brand- und ähnlichen Gefahren…“.
Falls sich zum freiwilligen Feuerwehrdienst geeignete Männer im Alter zwischen 18 und 40 Jahren nicht finden lassen, kann der Gemeindevorstand verfügbare Männer verpflichten.
Der Aufgabenbereich Feuerwehr ging vom 1. Januar 1975 an die Zuständigkeit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern über.
1873 wurde die Scheune des Armenhauses bei der Linde zu einem Feuerwehrgerätehaus umgebaut. Die Toröffnung befand sich gegen die Brunnenstraße. 1931 kam ein Schlauchtrockenturm hinzu. Heute wird das Schlauchmaterial in Bergzabern gewartet.
Bei den Kämpfen im Dezember 1944 wurde das Gerätehaus mit dem Armenhaus völlig zerstört. Das Armenhaus wurde nicht wieder aufgebaut. An dessen Stelle entstand 1951 der Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Der Vorgängerbau wurde 1861 von Sebastian Drieß als Wohnaus mit Scheune usw. errichtet. Nachdem S.Drieß auch die zweite Ehefrau gestorben und vier seiner Kinder nach USA ausgewandert waren, verkaufte er 1863 den halb fertigen Neubau für 720 Gulden an die Gemeinde. Diese baute mit 340 Gulden den Bau fertig aus und verwendete ihn als Gemeinde- und Wachthaus. Im April 1975 kam das Gebäude in die Obhut der Verbandsgemeinde.
Das Feuerwehrgerätehäuslein in Reisdorf wurde 1956 fertiggestellt und 1991 zur Wendelinuskapelle umgebaut.
Zur Geräteausstattung ist einem Inventar von 1907 zu entnehmen:
„In ihrer zu Böllenborn Haus Nummer 8 belegenen, von Stein unter harter Bedachung errichteten Feuerwehrspritzen Remise befinden sich: 1 vierrädrige Feuerspritze im Wert von 1100 Mark, 2 Handspritzen im Wert von 200 Mark und weitere verschiedene Geräte …“. In Reisdorf befand sich eine Feuerspritze im Wert von 200 Mark.
Nach dem Wasserleitungsbau von 1926 wurde die Anschaffung von neuen Geräten erforderlich, wie beispielsweise der Kauf eines Hydrantenwagens des Modells „Pfalz“. 1955 wurde die alte Spritze durch eine neue ersetzt. Ein Problem hatte immer die über 10 Meter lange Feuerleiter verursacht. Jahrelang befand sich diese bei Sebastian Brauner. Später hing sie bis 1938 an der Außenwand des Gerätehauses gegen den Dorfbrunnen zu bei der Linde.
Neben dem Tragspritzenfahrzeug (TSF) von 2009 umfasste der heutige Gerätebestand über 50 verschiedene Ausrüstungsgegenstände. Eine besondere Arbeit bei der Wartung der Geräte war früher das Ausbeulen der aus Messingblech hergestellten Feuerwehrhelme. In der Regel wurde diese Arbeit sogar einem Sprengler aus Bergzabern übertragen.
Aus dem Geräteverzeichnis ist aber auch zu entnehmen wie vielfältig die Aufgaben sein können, zu denen die Gemeindefeuerwehr herangezogen werden kann. Neben ihren eigentlichen Aufgaben ist die Böllenborner freiwillige Feuerwehr öfters auch bei Arbeitseinsätzen für die Gemeinde beteiligt.